Impressumspflicht: was in Österreich auf jede Betriebsseite gehört
1. August 2026 · 6 Min
Von den 1.313 Vorarlberger Betrieben, die wir für die Ländle-Karte geprüft haben, haben 85 eine Webseite, auf der wir kein Impressum gefunden haben. Das ist keine Kleinigkeit – es ist der einzige Punkt an einer Webseite, bei dem jemand von außen Geld verlangen kann. Hier steht, was hineingehört, als Liste zum Abhaken.
Drei Gesetze, ein Text
In Österreich greifen für eine Betriebs-Webseite drei Vorschriften gleichzeitig. Sie werden üblicherweise in einem gemeinsamen Impressum abgehandelt:
- § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) – gilt für jeden, der Leistungen über eine Webseite anbietet oder bewirbt. Also praktisch für jede Betriebsseite, auch ohne Shop.
- § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) – für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen: Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.
- § 63 Gewerbeordnung (GewO) – die Gewerbeberechtigung und die zuständige Behörde.
Die Liste zum Abhaken
Für einen Einzelunternehmer mit freiem oder reglementiertem Gewerbe – also den typischen Vorarlberger Betrieb:
- Vor- und Nachname (bei einer Firma: der Firmenwortlaut wie im Firmenbuch)
- Ladungsfähige Anschrift – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht.
- E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend, solange ein zweiter schneller Kontaktweg existiert – die E-Mail reicht dafür.
- Unternehmensgegenstand – ein Satz, was der Betrieb macht.
- Gewerbeberechtigung im Wortlaut des Gewerberegisterauszugs, dazu die GISA-Zahl.
- Gewerbebehörde – in Vorarlberg meist die Bezirkshauptmannschaft (Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz) oder das Stadtmagistrat.
- Kammerzugehörigkeit – Wirtschaftskammer Vorarlberg und die Fachgruppe.
- UID-Nummer, sofern eine vorhanden ist. Bei Kleinunternehmern nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG entfällt sie – dann schreibt man das hin, statt das Feld leer zu lassen.
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, wenn eingetragen (GmbH immer).
- Anwendbare Rechtsvorschriften – die Gewerbeordnung, mit Verweis auf ris.bka.gv.at.
- Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission, wenn Sie an Verbraucher verkaufen, plus die Angabe, ob Sie zur Teilnahme an einer Schlichtung bereit sind.
Wo es hingehört
§ 5 ECG verlangt, dass die Angaben „leicht und unmittelbar zugänglich" sind. In der Praxis heißt das: ein Link im Fuß der Seite, der auf jeder Unterseite steht und wörtlich „Impressum" heißt. Nicht „Über uns", nicht „Kontakt", nicht in einem aufklappbaren Feld versteckt.
Zwei Klicks von jeder Stelle der Seite aus – das ist die Faustregel, die in der Rechtsprechung akzeptiert wird.
Was passiert, wenn es fehlt
Zwei Dinge, und das zweite ist das teurere:
- Verwaltungsstrafe. Nach § 26 ECG bis 3.000 Euro. In der Praxis wird das selten von selbst aufgegriffen.
- Abmahnung durch Mitbewerber. Ein fehlendes Impressum gilt als Wettbewerbsverstoß. Das kommt öfter vor, geht schneller und kostet mehr – die Anwaltskosten der Gegenseite trägt der Abgemahnte.
Beides ist vermeidbar mit einem Textblock, der einmal geschrieben und dann nicht mehr angefasst wird.
Der Fehler, den ich am häufigsten sehe
Ein Impressum, das von einer anderen Seite kopiert wurde – samt fremder GISA-Zahl, fremder Behörde und fremdem Gewerbewortlaut. Das ist schlechter als kein Impressum: Es enthält falsche Pflichtangaben und lässt sich nicht mit „nicht gewusst" erklären.
Wenn Ihnen eine Angabe fehlt, holen Sie sie aus dem Gewerberegisterauszug (gisa.gv.at, Abfrage ist öffentlich und kostenlos). Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie sich von der WKO bestätigen – raten Sie nicht.
Und die Datenschutzerklärung?
Die ist ein eigener Text und ein eigener Link. Sie gehört auch dann auf die Seite, wenn Sie kein Formular haben – schon die Server-Protokolle Ihres Hosters sind eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Cookie-Banner brauchen Sie dagegen nur, wenn Sie tatsächlich Cookies setzen, die nicht technisch notwendig sind. Ohne Analysewerkzeug und ohne eingebettete Fremdinhalte gibt es nichts einzuwilligen.
Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr Betrieb in unserer Erhebung als „ohne Impressum" steht: Er ist auf der Karte. Wenn dort etwas falsch ist, schreiben Sie mir – ich korrigiere es.