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Impressumspflicht: was in Österreich auf jede Betriebsseite gehört

1. August 2026 · 6 Min

Von den 1.313 Vorarlberger Betrieben, die wir für die Ländle-Karte geprüft haben, haben 85 eine Webseite, auf der wir kein Impressum gefunden haben. Das ist keine Kleinigkeit – es ist der einzige Punkt an einer Webseite, bei dem jemand von außen Geld verlangen kann. Hier steht, was hineingehört, als Liste zum Abhaken.

Ich bin kein Anwalt. Das hier ist zusammengetragen aus den Gesetzestexten und den Merkblättern der Wirtschaftskammer. Für den eigenen Fall – besonders bei GmbH, mehreren Gewerben oder einem Online-Shop – fragen Sie die WKO oder einen Anwalt. Die WKO-Auskunft ist für Mitglieder kostenlos.

Drei Gesetze, ein Text

In Österreich greifen für eine Betriebs-Webseite drei Vorschriften gleichzeitig. Sie werden üblicherweise in einem gemeinsamen Impressum abgehandelt:

Die Liste zum Abhaken

Für einen Einzelunternehmer mit freiem oder reglementiertem Gewerbe – also den typischen Vorarlberger Betrieb:

Wo es hingehört

§ 5 ECG verlangt, dass die Angaben „leicht und unmittelbar zugänglich" sind. In der Praxis heißt das: ein Link im Fuß der Seite, der auf jeder Unterseite steht und wörtlich „Impressum" heißt. Nicht „Über uns", nicht „Kontakt", nicht in einem aufklappbaren Feld versteckt.

Zwei Klicks von jeder Stelle der Seite aus – das ist die Faustregel, die in der Rechtsprechung akzeptiert wird.

Was passiert, wenn es fehlt

Zwei Dinge, und das zweite ist das teurere:

Beides ist vermeidbar mit einem Textblock, der einmal geschrieben und dann nicht mehr angefasst wird.

Der Fehler, den ich am häufigsten sehe

Ein Impressum, das von einer anderen Seite kopiert wurde – samt fremder GISA-Zahl, fremder Behörde und fremdem Gewerbewortlaut. Das ist schlechter als kein Impressum: Es enthält falsche Pflichtangaben und lässt sich nicht mit „nicht gewusst" erklären.

Wenn Ihnen eine Angabe fehlt, holen Sie sie aus dem Gewerberegisterauszug (gisa.gv.at, Abfrage ist öffentlich und kostenlos). Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie sich von der WKO bestätigen – raten Sie nicht.

Und die Datenschutzerklärung?

Die ist ein eigener Text und ein eigener Link. Sie gehört auch dann auf die Seite, wenn Sie kein Formular haben – schon die Server-Protokolle Ihres Hosters sind eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Cookie-Banner brauchen Sie dagegen nur, wenn Sie tatsächlich Cookies setzen, die nicht technisch notwendig sind. Ohne Analysewerkzeug und ohne eingebettete Fremdinhalte gibt es nichts einzuwilligen.

Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr Betrieb in unserer Erhebung als „ohne Impressum" steht: Er ist auf der Karte. Wenn dort etwas falsch ist, schreiben Sie mir – ich korrigiere es.